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   BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23   

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BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23 (https://dejure.org/2023,37680)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2023 - 1 BvR 571/23 (https://dejure.org/2023,37680)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2023 - 1 BvR 571/23 (https://dejure.org/2023,37680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtlichen Adoptionsbeschluss wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1767 BGB, § 1769 BGB, § 7 FamFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - Zum aus dem Gehörsanspruch folgenden ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren; Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung zur Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - Zum aus dem Gehörsanspruch folgenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG ); Zum aus dem Gehörsanspruch folgenden ...

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG ); Zum aus dem Gehörsanspruch folgenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidung über Volljährigenadoption ohne hinreichende Einbeziehung eines Abkömmlings des Annehmenden in das Adoptionsverfahren verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - Zum aus dem Gehörsanspruch folgenden ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Volljährigenadoption - und das rechtliche Gehör der leiblichen Kinder

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rechtliches Gehör der Kinder des Annehmenden bei Volljährigenadoption

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    cc) Art. 103 Abs. 1 GG gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar unabhängig davon, ob die Anhörung im Gesetz vorgesehen ist und auch bei Geltung des Untersuchungs- beziehungsweise Amtsermittlungsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 19, 49 ; 89, 381 ).

    Auf eine förmliche Beteiligtenstellung kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Anhörungsberechtigt im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG können auch andere Personen sein, wenn die gerichtliche Entscheidung ihnen gegenüber materiellrechtlich wirkt (vgl. BVerfGE 60, 7 ; 89, 381 ; stRspr).

    Zu den materiell Betroffenen in diesem Sinne gehören bei einer Adoption als Abkömmlinge des Annehmenden dessen Kinder, deren rechtliche Interessen bei der Volljährigenadoption über § 1769 BGB anerkannt werden (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Da nach § 1769 BGB eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden darf, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen, müssen die Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen im Verfahren darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Wenn das Ergebnis der Anhörung der Anzunehmenden im Rahmen einer Volljährigenadoption entscheidungserheblich ist, ist also auch dazu zumindest Kindern des Annehmenden als dessen Abkömmlingen und damit von der Annahme materiell Betroffenen vor der Adoptionsentscheidung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Volljährigenadoption wegen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Da nach § 1769 BGB eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden darf, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen, müssen die Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen im Verfahren darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Das würde nach fachrechtlich verbreiteter Auffassung eine sittliche Rechtfertigung im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB und damit die Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ausschließen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 31 Wx 22/09 -, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 W 26/09 -, Rn. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Da nach § 1769 BGB eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden darf, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen, müssen die Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Interessen im Verfahren darzulegen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 15).

    Bis zu seiner Entscheidung bleiben die Wirkungen des Adoptionsbeschlusses bestehen (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1881/21 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    aa) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, Rn. 47 m.w.N.) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 15, 303 ; 36, 85 ).

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (vgl. BVerfGE 72, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, Rn. 49; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 -, Rn. 18; siehe auch Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ; stRspr).

    Mit dem Äußerungsrecht korrespondiert die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ; stRspr).

    Mit dem Äußerungsrecht korrespondiert die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Sie müssen sich unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff unterrichten können (vgl. BVerfGE 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 -, Rn. 18).

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (vgl. BVerfGE 72, 84 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, Rn. 49; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 1809/17 -, Rn. 18; siehe auch Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 1 Rn. 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Dementsprechend erfordert die Gewährung rechtlichen Gehörs, einer gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfGE 50, 280 ; 101, 106 ; stRspr).

    Zu den der Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren mitzuteilenden Äußerungen eines anderen Verfahrensbeteiligten gehören nicht nur deren Schriftsätze, sondern auch etwa dazu eingereichte Anlagen (vgl. BVerfGE 50, 280 m.w.N.).

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.01.2023 - 24 F 94/22
    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 20. Januar 2023 - 24 F 94/22 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 9. März 2023 - 24 F 94/22 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 1 BvR 571/23
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 89, 28 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 30.08.2023 - 1 BvR 1654/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

  • OLG Schleswig, 03.06.2009 - 2 W 26/09

    Voraussetzungen der Adoption eines Volljährigen

  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 22/09

    Volljährigenadoption zur finanziellen Absicherung der Anzunehmenden

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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